Schulfahrtenprogramm
Schulfahrten bereichern das Schulleben der GGS Altena. Sie fördern den Zusammenhalt der Klassengemeinschaften und ermöglichen das Aufsuchen von außerschulischen Lernorten.
Folgende Regelungen gelten für die GGS Altena:
• Im 1. und/oder 2. Schuljahr findet eine Fahrt mit einer Übernachtung statt.
• Im 3. und/oder 4. Schuljahr findet eine Fahrtstatt.
Diese darf 3 bis 5 Tage dauern.
• Eine Klassenfahrt darf maximal 85 € pro Tag kosten.
• Fahrtkosten sind in diesem Betrag enthalten.
• Familien, die nicht unter die Regelungen des BUT-Pakets fallen, jedoch finanziell nicht gut aufgestellt sind, weisen dies nach und erhalten auf Antrag einen Zuschuss der
Fördervereine.Vorgänge im Rahmen dieser Regelung werden vertraulich behandelt.
• Die Klassenlehrkräfte legen mit den Klassenpflegschaften die Anzahl und die Dauer der Fahrten fest.
• Es ist ausdrücklich erwünscht, dass mehrere Klassen gemeinsame Fahrten veranstalten, um beispielsweise Buskosten zu reduzieren.
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