Nutzung von Tablets, Smartphones und Smart-Watches durch Kinder
Viele unserer Schülerinnen und Schüler verfügen mittlerweile über Tablets, Smartphones oder Smart-Watches. Es ist festzustellen, dass die Nutzung dieser Geräte durch die Eltern in vielen Fällen in
keiner Weise kontrolliert wird. Schülerinnen und Schüler haben so auch Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten und nutzen Messanger-Dienste, um Informationen zu verbreiten. Schule kann dies in der
Freizeit nicht verhindern.
Für den Schulbetrieb (einschließlich OGS und 8-bis-1-Betreuung) gelten die nachfolgenden Regelungen:
- Tablets, Smartphones oder Smart-Watches sollen durch Schüler nicht mit zur Schule gebracht werden. Geschieht dies dennoch, so sind sie auf dem Schulgrundstück und im Gebäude auszuschalten.
- Die Lehrer und die Schule haften nicht für Beschädigungen oder Verlust dieser Geräte.
- Auf Klassenfahrten sind Tablets, Smartphones oder Smart-Watches verboten. Den Eltern stehen Notfallnummern der Lehrkräfte zur Verfügung.
- Die Nutzung von Messanger-Diensten durch Kinder im Grundschulalter ist laut Gesetzgeber nur mit Zustimmung der Eltern erlaubt. Die Eltern sind verantwortlich für das Nutzungsverhalten ihrer
Kinder. Die Kontrolle des Umgangs der Schüler mit Tablets, Smartphones oder Smart-Watches außerhalb der Schule ist nicht Aufgabe der Schule.
- Falsches Nutzungsverhalten einzelner Kinder wird nicht durch die Schule aufgearbeitet. Das ist nicht leistbar.
- Im Unterricht sind die sachgerechte Mediennutzung und die Gefahren durch Medien allgemein ein Thema.
Einstimmiger Beschluss der Schulkonferenz der GGS Altena vom 23.04.2018