Gemeinschaftsgrundschule Altena
Gemeinschaftsgrundschule Altena

Smartphones in der Schule

Regelungen der GGS Altena zur Nutzung von Smartphones und Smartwatches durch Kinder

 

Viele unserer Schülerinnen und Schüler verfügen mittlerweile über Smartphones oder Smartwatches, da diese Gegenstände des Alltags geworden sind. Es ist jedoch festzustellen, dass die Nutzung dieser Geräte durch die Eltern in vielen Fällen in keiner Weise kontrolliert wird. Schülerinnen und Schüler haben so auch Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten und nutzen Messenger-Dienste, um Informationen zu verbreiten. Schule kann dies in der Freizeit nicht verhindern.

 

Während der Unterrichtszeit und in den Pausen rufen Kinder zuhause an oder werden angerufen. Außerdem werden Bilder angefertigt und verschickt und so wird gegen die Persönlichkeitsrechte anderer verstoßen. Erziehungsberechtigte zeigen nicht immer die Einsicht, dass derartiges Verhalten nicht in die Schule gehört.

 

In vielen Fällen haben die Lehrkräfte der GGS Altena auf der Basis eines Beschlusses der Schulkonferenz vom 23.04.2018 den Umgang mit Smartphones und Smartwatches in den letzten Jahren ganz pragmatisch geregelt und alle am Schulleben Beteiligten haben das auch so akzeptiert. Da einige Erziehungsberechtigte diese Bereitschaft zu pragmatischen Lösungen nicht mehr teilen, bedarf es weiterer Konkretisierungen, die hiermit erfolgen:

 

Für den Schulbetrieb (einschließlich OGS und 8-bis-1-Betreuung) gelten die nachfolgenden Regelungen:

 

  • Werden Smartphones oder Smartwatches durch Schülerinnen und Schüler mit in die Schule gebracht, so sind sie auf dem Schulgrundstück und im Gebäude auszuschalten und zudem im Tornister aufzubewahren.
  • Smartphones und Smartwatches werden auf gar keinen Fall mit in Umkleideräume oder Toilettenräume genommen.
  • Die Lehrkräfte und die Schule haften nicht für Beschädigungen oder Verlust dieser Geräte.
  • Auf Klassenfahrten werden Smartphones oder Smartwatches nicht mitgenommen. Den Eltern steht das Programm SchoolFox für wirklich dringliche Kommunikation mit den Lehrkräften zur Verfügung.
  • Die Nutzung von Messenger-Diensten durch Kinder im Grundschulalter ist laut Gesetzgeber nur mit Zustimmung der Eltern erlaubt. Die Eltern sind verantwortlich für das Nutzungsverhalten ihrer Kinder. Die Kontrolle des Umgangs der Schüler und Schülerinnen mit Smartphones oder Smartwatches außerhalb der Schule ist nicht Aufgabe der Schule.
  • Falsches Nutzungsverhalten einzelner Kinder außerhalb der Schule wird nicht durch die Schule aufgearbeitet. Das ist nicht leistbar.
  • Im Unterricht sind die sachgerechte Mediennutzung und die Gefahren durch Medien allgemein ein Thema.

 

Beschluss der Schulkonferenz der GGS Altena vom 01.10.2025

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