Regelungen der GGS Altena zur Nutzung von Smartphones und Smartwatches durch Kinder
Viele unserer Schülerinnen und Schüler verfügen mittlerweile über Smartphones oder Smartwatches, da diese Gegenstände des Alltags geworden sind. Es ist jedoch festzustellen, dass die Nutzung dieser Geräte durch die Eltern in vielen Fällen in keiner Weise kontrolliert wird. Schülerinnen und Schüler haben so auch Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten und nutzen Messenger-Dienste, um Informationen zu verbreiten. Schule kann dies in der Freizeit nicht verhindern.
Während der Unterrichtszeit und in den Pausen rufen Kinder zuhause an oder werden angerufen. Außerdem werden Bilder angefertigt und verschickt und so wird gegen die Persönlichkeitsrechte anderer verstoßen. Erziehungsberechtigte zeigen nicht immer die Einsicht, dass derartiges Verhalten nicht in die Schule gehört.
In vielen Fällen haben die Lehrkräfte der GGS Altena auf der Basis eines Beschlusses der Schulkonferenz vom 23.04.2018 den Umgang mit Smartphones und Smartwatches in den letzten Jahren ganz pragmatisch geregelt und alle am Schulleben Beteiligten haben das auch so akzeptiert. Da einige Erziehungsberechtigte diese Bereitschaft zu pragmatischen Lösungen nicht mehr teilen, bedarf es weiterer Konkretisierungen, die hiermit erfolgen:
Für den Schulbetrieb (einschließlich OGS und 8-bis-1-Betreuung) gelten die nachfolgenden Regelungen:
Beschluss der Schulkonferenz der GGS Altena vom 01.10.2025
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