Gemeinschaftsgrundschule Altena
Gemeinschaftsgrundschule Altena

Kleines ABC für die Schulanfänger-Eltern

Schulanfänger-ABC
Schulanfänger-ABC_2020-2021.docx
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Einschulungsprozess

Die Anmeldung Schulanfänger erfolgt aus organisatorischen Gründen im Herbst vor der Einschulung zentral am Standort Mühlendorf. Bei der Anmeldung und Vorstellung der Kinder möchte sich die Schule ein möglichst gutes Bild der zukünftigen Schüler machen, damit die Lehrerinnen und Lehrer sich – ganz im Sinne eines gelingenden Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule – gezielt auf sie vorbereiten können. Neben der Erfassung der Personaldaten wird daher ein Schulnanfängertest durchgeführt. Dieser Test erfasst folgende Bereiche:

 

  • Wahrnehmung
  • Feinmotorik
  • Gehör
  • Grobmotorik
  • Zahlenkenntnis und simultane Zahlerfassung
  • Kenntnis der deutschen Sprache
  • Artikulation
  • Arbeitsverhalten

 

Durchgeführt wird der Test von der Schulleitung der Grundschule Altena und der am Standort Mühlendorf tätigen Sozialpädagogischen Fachkraft für die Schuleingangs-phase. Diese lernt so die Kinder, die sie später mit den Klassenlehrkräften betreuen wird, schon einmal kennen. Selbstverständlich kann in diesen ca. 30 Minuten kein detailliertes Bild von den zukünftigen Schülerinnen und Schülern entstehen, dennoch sind aussagekräftige Tendenzaussagen abzuleiten. Diese werden den Erziehungsberechtigten auch umgehend mitgeteilt.

 

Nach Abschluss aller Testungen stellen die Schulleitung und die Sozialpädagogin die Ergebnisse den Erzieherinnen in den Kindertagesstätten vor. Dies geschieht selbstverständlich nur mit Einverständnis der Eltern. Wir suchen dieses Gespräch, da wir nicht auf das Wissen und die Kompetenzen der Personen verzichten möchten, die die Kinder schon seit mehreren Jahren kennen, mit ihnen arbeiten und sie fördern.

 

In diesen Gesprächen geht es zunächst einmal darum, herauszufinden, ob die Ergebnisse des Schulanfängertests mit den Beobachtungen und Feststellungen der Erzieherinnen übereinstimmen. Es können sich durchaus Abweichungen dadurch ergeben, dass das jeweilige Kind in der ungewohnten schulischen Umgebung in Verbindung mit einer unbekannten Person anders reagiert hat als dies sonst der Fall ist. Um diese Kommunikation zum Wohle der Kinder zu gewährleisten, entbinden die Eltern die Erzieherinnen von der Schweigepflicht.

 

Über die Erzieherinnen erhalten die Eltern danach eine Rückmeldung über das Gespräch mit der Schule. In den meisten Fällen ist dies völlig unproblematisch. In einigen Fällen werden aber auch Vereinbarungen (Fördermaßnahmen, Einschaltung von Ärzten, Einschaltung von Beratungsstellen usw.) für den weiteren Weg des Kindes in die Schule getroffen.

 

Schulleitung und Kindergarten bleiben bei Kindern mit erheblichen Defiziten, die jedoch durch vorschulische Fördermaßnahmen beseitigt werden könnten, weiterhin bis zur Einschulung in Kontakt.

Sollte beim Gespräch im Kindergarten deutlich werden oder bestätigt werden, dass bei dem zukünftigen Lernanfänger oder der Lernanfängerin möglicherweise sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht, so wird – mit Zustimmung der Eltern – ein entsprechendes Verfahren zur Ermittlung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf beim Schulamt für den Märkischen Kreis beantragt. Durchgeführt wird dieses Verfahren anschließend von zwei Gutachtern. Dies sind eine Lehrkraft einer Förderschule und eine Lehrkraft der Grundschule Altena.

 

Sollten diese Gutachter in einem zu erstellenden Gutachten Defizite feststellen, die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf begründen, so entscheidet abschließend das Schulamt für den Märkischen Kreis über das Vorhandensein eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und legt zudem den Förderort fest. Dies kann die Regelschule oder auch eine Förderschule sein.

 

Das Verfahren zur Ermittlung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist jedoch die Ausnahme beim Einschulungsprozess und soll daher an dieser Stelle nicht weiter detailliert dargestellt werden. Die Regel ist vielmehr die Einschulung an der Grundschule Altena.

 

Die zukünftigen Schülerinnen und Schüler und deren Erzieherinnen werden vor den Sommerferien am Standort Mühlendorf zu einem Spielfest und zur Teilnahme am Unterricht in der Schuleingangsphase eingeladen. Dort lernen die Kinder auch ihre zukünftigen Paten kennen. Das sind Kinder aus dem 4. Schuljahr, die sie in den ersten Schulwochen und hoffentlich auch noch darüber hinaus in der Schule begleiten und Ihnen so den Einstieg ins Schulleben erleichtern. Am Standort Dahle werden die zukünftigen Schulanfänger zu einem Schnuppertag, an dem sie die Kinder der ersten Klasse kennenlernen und an deren Unterricht teilnehmen eingeladen.

 

Die Schulleitung lädt zudem die Eltern der Schulanfänger zu einem Elterninformationsabend an den jeweiligen Schulstandort ein. An diesem Abend werden ihnen die Schulstandorte vorgestellt und sie erhalten Informationen zur Arbeit und benötigten Materialien in der Schuleingangsphase. Auch die zukünftigen Klassenlehrer(-innen) stellen sich an diesem Abend vor. Eine endgültige Einteilung der Kinder auf die beiden Standorte Dahle (eine Klasse) und Mühlendorf (zwei Klassen) ist zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt. Die Klassenbildung am zweizügigen Standort Mühlendorf steht allerdings erst in den Sommerferien fest, da erfahrungsgemäß noch Zu- oder Umzüge erfolgen.

 

Es wäre wünschenswert, wenn die Eltern der Schule nach dem Ende der Kindergartenzeit die Protokollbögen zur vorschulischen Entwicklung der Kinder zugänglich machen würden. So könnten sich die zukünftigen Klassenlehrer(-innen) rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres auf jedes Kind mit seinen individuellen Fertigkeiten und Fähigkeiten einstellen. Leider sind die Eltern nur in sehr seltenen Ausnahmefällen bereit, die Protokollbögen der Schule zur Verfügung zu stellen. Der positive Nutzen zum Wohle der Kinder erschließt sich vielen bedauerlicherweise nicht.

überarbeitet im Februar 2017

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